Wohngebäudeversicherung: Domcura erhöht Beitrag

Domcura Wohngebäudeversicherung Preiserhöhung

Domcura Wohngebäudeversicherung wird teurer

Wie vermutlich überall am Markt kommt auch die Domcura um die Erhöhung ihrer Wohngebäudeversicherung Prämien nicht umhin. Diese Anpassung ist in aller Regel notwendig, um Ihren Versicherungsschutz an die aktuellen Entwicklungen und Risiken anzupassen.

Was ändert sich?

Beitragserhöhung: Die Anpassung erfolgt aufgrund gestiegener Schadenskosten durch extreme Wetterereignisse und die allgemeine Baukostensteigerung. Dadurch bleibt Ihr Zuhause weiterhin optimal abgesichert – und das immer zum aktuellen Neuwert.

Die Beitragserhöhung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

  • 2,46 % Baukostenanpassung: Basierend auf den Indizes des Statistischen Bundesamts für Baupreise und Tariflöhne.
  • 15,4 % Erhöhung durch steigende Schadenskosten: Vor allem bedingt durch zunehmende extreme Wetterereignisse.

Wichtiger Hinweis: Falls in der Vergangenheit einer jährlichen Indexanpassung widersprochen wurde, kann die diesjährige Erhöhung höher ausfallen. Details dazu finden Sie auf Ihrer nächsten Beitragsrechnung.

Erweiterter Schutz: Ihr Vertrag wird automatisch auf das neueste Bedingungswerk umgestellt. Sie profitieren von zusätzlichen Leistungen und einem umfassenderen Schutz vor neuen und wachsenden Risiken. Ob dies bei allen Kunden so gehandhabt wird ist uns aktuell nicht bekannt.

Warum ist die Anpassung wichtig?

Extreme Wetterereignisse und steigende Baukosten führen zu neuen Herausforderungen bei der Absicherung Ihres Zuhauses. Mit der Anpassung stellt die Domcura sicher, dass Sie im Schadensfall weiterhin bestens geschützt sind und die Entschädigung auf Basis des Neuwertes Ihres Hauses erfolgt.

Ihre Optionen

  1. Einfach weitermachen: Sie müssen nichts tun – Ihr Vertrag wird automatisch angepasst, und Sie profitieren vom angepassten Schutz.
  2. Sonderkündigungsrecht: Aufgrund der Beitragserhöhung können Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Erhalt dieses Schreibens kündigen. Eine Kündigung wird jedoch frühestens zum Zeitpunkt der nächsten Hauptfälligkeit wirksam.
  3. Widerspruchsrecht: Sie können der Beitragserhöhung aufgrund der Baukostenanpassung (2,46 %) widersprechen. Beachten Sie jedoch, dass dies zu einer Unterversicherung führen kann. In einem Schadensfall würde die Entschädigung dann nur anteilig erfolgen.
Unser Tipp

Wir empfehlen Ihnen, vor einer Kündigung oder einem Widerspruch mit uns Kontakt aufzunehmen, um sicherzustellen, dass Ihr Zuhause weiterhin umfassend abgesichert bleibt. Zur Prüfung von Alternativen nutzen Sie gerne unseren Wohngebäudeversicherung Vergleich.