Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Vergleich

Vermögensschadenhaftpflicht – Wichtiger Schutz für Ihr Unternehmen
Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung springt ein, wenn durch Ihre berufliche Tätigkeit einer Dritten Partei ein Vermögensschaden entsteht, der nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens ist. Sie schütz vor Vermögensschäden, die durch eine Betriebshaftpflicht nicht abgesichert sind.
Vermögensschaden Haftpflichtversicherung für Dienstleister & Co.
Ein kleiner Fehler kann große finanzielle Folgen haben – besonders in beratenden und dienstleistenden Berufen. Mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen, die durch fehlerhafte berufliche Leistungen entstehen können. Diese Versicherung ist speziell für Berufe wie Berater, Rechtsanwälte, IT-Experten oder Werbetreibende essenziell. Sie schützt vor finanzielle Schäden, die nicht auf Personen- oder Sachschäden beruhen.
Inhaltsübersicht
- Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht?
- Warum ist die Versicherung wichtig?
- Unterschiede zu anderen Haftpflichtversicherungen
- Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflicht?
- Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht?
- Welche Leistungen sind enthalten?
- Beispielhafte Schadenfälle
- So finden Sie die richtige Versicherung
- Fazit – Warum Sie nicht verzichten sollten
Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen beruflicher Fehler. Sie greift immer dann, wenn Dritte durch Ihre Tätigkeit finanzielle Verluste erleiden, ohne dass dabei Personen- oder Sachschäden entstehen.
Ein Beispiel: Ein Steuerberater macht einen Berechnungsfehler in der Steuererklärung eines Mandanten. Dieser muss hohe Nachzahlungen leisten und fordert Schadensersatz. Ohne Vermögensschadenhaftpflichtversicherung müsste der Berater diesen Schaden selbst tragen.
Warum ist die Versicherung wichtig?
In vielen Berufen gehören Beratung, Analyse und Planung zum Alltag. Doch selbst kleinste Fehler können zu hohen finanziellen Schäden führen. Besonders in den Bereichen Recht, IT, Finanzen und Marketing sind Unternehmen oder Freiberufler regelmäßig einem hohen Haftungsrisiko ausgesetzt.
Eine Haftpflicht-Versicherung ist eine Versicherungsform, bei der ein aus Berufsgründen entstandener geldwerter Nachteil an einer Person durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht entstanden ist. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt hauptsächlich im Dienstleistungssektor zum Einsatz, wo beruflich fremde Vermögensinteressen wahrgenommen werden. Eine berufliche Dienstleistung erfüllen beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater oder Unternehmensberater. Im Dienstleistungssektor der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung geht es hauptsächlich um die Tätigkeiten des Verwaltens, Beratens und Begutachtens. Es werden verwaltende und kaufmännische Aufgaben übernommen. Eine Haftpflichtversicherung ist in manchen Branchen bereits gesetzlich vorgeschrieben. Es gilt unbedingt zu beachten, dass die gewöhnliche Firmenhaftpflichtversicherung nicht greift, wenn man im beruflichen Umfeld einen reinen Vermögensschaden verursacht.
Der Versicherungsschutz von einem rein finanziellen Schaden (VSH) übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Im schlimmsten Fall kann ein einziger Fehler Ihre berufliche Existenz gefährden.
So kann ein Unternehmensberater durch einen Beratungsfehler einen hohen Schaden hervorrufen. Die Firmenhaftpflichtversicherung greift hier nicht, weshalb ein Unternehmensberater eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung benötigt. Die gleiche Fallkonstruktion gilt für viele andere Dienstleistungsberufe. Immer wenn aus beruflichen Gründen Risiken bei Dritten hervorgerufen werden, denen Vermögensschäden durch fehlerhafte berufliche Tätigkeiten des Auftragnehmers entstehen, raten Experten zu dieser speziellen Absicherung. Ein Schaden, bei der die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung also zum Einsatz kommt, ist ein reiner Vermögensschaden, dem kein Sach- oder Personenschaden vorausgeht. Bei der Schadensart aus der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird aus beruflichem Versehen eine Existenz in Gefahr gebracht. Der eigentliche Schaden im Bereich der Vermögensschadenhaftpflicht ist hier nicht das Schadensereignis selbst, sondern der Verstoß oder auch ein Versäumnis. Aus dem hieraus entstandenen beruflichen Versehen, werden spätere Haftpflichtansprüche abgeleitet, die das Vorhandensein einer VSH wichtig werden lassen.
Abgrenzung zur Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflicht dient zur Abdeckung des Haftpflichtrisikos bei Handwerkern, Freiberuflern und Gewerbetreibenden. Sie leistet, entgegen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die lediglich für einen Schaden am Vermögen leistet, Schadensersatz bei Personenschäden, Sach- und dem daraus resultierenden Schaden am Vermögen. In der Betriebshaftpflicht sind für gewöhnlich alle Mitarbeiter eines Betriebes in ihrer beruflichen Tätigkeit mitversichert. Die Betriebshaftpflicht deckt also Personenschäden und Sachschäden ab, welche ein Betriebsangehöriger in seiner beruflichen Ausführung einer Dritten Person verursacht und deckt den Schaden bis zu den vereinbarten Versicherungssummen ab. Beispielsweise verletzt sich auf ihrem Firmengelände ein Besucher, da er auf dem Weg ausrutscht. Dies wäre ein Personenschaden, abgedeckt durch die Betriebshaftpflichtversicherung. Die Betriebshaftpflicht greift nur im betrieblichen Umfang, für private Schäden haftet die Privathaftpflichtversicherung. Die Privathaftpflicht ist für den Firmeninhaber und dessen Familie häufig bereits fester Bestandteil in der Betriebshaftpflicht Versicherung. Sie können diese aber auch separat bei einem private Haftpflichtversicherung Vergleich abschließen.
Abgrenzung zur Privathaftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung versichert gegen finanzielle Schäden, die nicht auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind, sondern rein wirtschaftliche Nachteile betreffen. Solche Versicherungen sind für Berufe wie Steuerberater oder Anwälte unerlässlich, da sie aufgrund eines Beratungsfehlers haftbar gemacht werden können.
Im Gegensatz dazu bietet die Privathaftpflichtversicherung keinen Schutz bei reinen Vermögensschäden, sondern deckt vor allem Sach- und Personenschäden ab, die im privaten Bereich verursacht werden.
Es lohnt sich, die Privathaftpflichtversicherung zu vergleichen, um sicherzustellen, dass der Schutz des Privatlebens optimal ist und keine beruflichen Risiken abgedeckt werden, die eine separate Absicherung erfordern.
Unterschiede zu anderen Haftpflichtversicherungen
Oft herrscht Verwirrung darüber, welche Versicherung welchen Schaden abdeckt. Hier die wichtigsten Unterschiede:
- Betriebshaftpflichtversicherung: Deckt Personen- und Sachschäden ab, jedoch keine reinen Vermögensschäden.
- Privathaftpflichtversicherung: Gilt nur für Schäden im privaten Bereich und schützt nicht vor beruflichen Fehlern.
- Berufshaftpflichtversicherung: Kombiniert oft die Betriebshaftpflicht mit der Vermögensschadenhaftpflicht – ist aber nicht für alle Berufe erhältlich.
Wer braucht eine VSH?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für alle Berufe relevant, die beratend oder planend tätig sind. Besonders wichtig ist sie für:
- Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater
- IT-Berater, Softwareentwickler
- Unternehmensberater, Coaches
- Werbeagenturen, Grafik-Designer, PR-Berater
- Immobilienmakler, Gutachter
Für einige Berufe, wie Steuerberater oder Rechtsanwälte, ist eine Haftpflichtabsicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Relevant ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vor allem im Dienstleistungsbereich, wenn durch berufliche Tätigkeiten Vermögensinteressen von anderen berührt sind. Dies kann bei beratenden, prüfenden oder begutachtenden Tätigkeiten der Fall sein. Typische Kunden sind Unternehmensberater (auch Interims Manager und Projektmanager), Medienunternehmen (Werbeagentur, Grafik-Designer, Web-Designer, PR-Agentur) Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater, um nur einige zu nennen.
Besondere Berufsgruppen unterliegen der höheren Gefahr, einen Versicherungsschutz von einem rein finanziellen Schaden (VSH) in Anspruch nehmen zu müssen, und sollten, wenn sie nicht sowieso gesetzlich dazu verpflichtet sind, einen Versicherungsschutz von einem rein finanziellen Schaden (VSH) zu Ihrer eigenen Absicherung und zur Sicherung Ihrer Kunden und Auftraggeber abschließen.
Eine Versicherung als Schutz vor Vermögensschäden ist deshalb u.a. wichtig für:
Dienstleistungsunternehmen (Auskunftei, Detektei, Versteigerer, Bestattungsunternehmen, Buchführungshelfer, Büroservice, Dolmetscher, Übersetzer, Reisebüro), Ingenieure / Gutachter und Sachverständige (Arbeitssicherheitsingenieur, Energieberater, Gerichtsgutachter, Sachverständiger), Heilwesen (Heime und wohlfahrtspflegerische Einrichtungen, Krankenhäuser), Immobilien-Wirtschaft (Grundstücks- und Hypothekenmakler, Hausverwaltung, Bezirksschornsteinfeger), Informations-Technologie (EDV, Berater, EDV Dienstleister, Homepage Service, Internet Providing, Datenschutzbeauftragte), Insolvenzverfahren und Zwangsverwaltung (Insolvenzverwalter, Liquidator, Zwangsverwalter), Rechtsanwälte und Notare, Rechtsdienstleister (Lohnsteuerhilfeverein, Mediator, Rechtsbeistand, Inkassobüro), Steuerberater, Unternehmensberater, Personalberater, Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter, Versicherungsmehrfachagent), Werbebranche (Grafik-Designer, Web-Designer, Eventagentur, PR-Agentur, Werbeberater, Werbeagentur), Wohnungswirtschaft (Wohnungsgenossenschaft, Kommunales Wohnungsunternehmen, Baubetreuer)
Auszug: Wer kann sich versichern?
Grafik, Web und Sprachen (Dienstleistungen)
- Web Design / Web Entwickler
- Grafik Design / Grafiker
- Industrie Design
- Werbeagentur / PR Berater / PR Agentur / Marketing Berater
- Übersetzer / Dolmetscher / Gebärdensprachübersetzer
- Sonstige Betriebe auf Einzelanfrage
Unternehmensberatung / Consulting
- Unternehmensberater / Managementberater / Consultant
- Strategieberater
- Personalberater / Arbeitnehmerüberlassung / Headhunter / Recruiter
- Interim Manager / Projektleiter / Marketing Berater
- Sonstige Betriebe auf Einzelanfrage
Programmierung (IT Branche)
- Informatiker / Programmierer
- Software Architekt / Software Engineer / Software Hersteller
- App Entwickler
- SAP Entwickler
- Java Entwickler
- Sonstige Betriebe auf Einzelanfrage
Dienstleistungen (IT Branche)
- IT Dienstleister / EDV Dienstleister
- Internetagentur / Internetprovider
- Webhoster
- Online Dienstleister
- Sonstige Betriebe auf Einzelanfrage
Beratung (IT Branche)
- IT Berater / EDV Berater / SAP Berater
- IT Manager / Interims-Manager
- SAP Consultant
- Projektleiter
- SEO Berater / SEM Berater
- Netzwerkspezialist / Netzwerkadministrator
- Sonstige Betriebe auf Einzelanfrage
Handel (IT Branche)
- IT Systemhaus / Hardwarehandel / Softwarehandel
- Softwarehersteller / Hardwarehersteller
- Sonstige Betriebe auf Einzelanfrage
Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Die Versicherungsprämien eines Haftpflichtschutzes orientiert sich unter anderem an der Höhe der Versicherungssumme und dem zu versichernden Risiko. Aber auch die Anzahl der Mitarbeiter, der Umsatz oder die Branche, in der Sie tätig sind, können zur Beitragsfindung eine Rolle spielen. Achten Sie nicht ausschließlich auf den Beitrag. Auch auf die Höhe der Deckungssumme und der Zusatzleistungen kommt es an.
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab:
- Höhe der Versicherungssumme
- Berufsgruppe und Risiko
- Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter
- Gewählte Zusatzleistungen
Schließt man als Unternehmen die Vermögensschadenhaftpflicht nicht ab und ist sie auch für den Berufszweig nicht gesetzlich vorgeschrieben, haftet man als Inhaber des Unternehmens mit seinem gesamten Privatvermögen und riskiert damit ebenfalls seine eigene Existenz und nicht nur die des falsch beratenen Kunden.
Welche Leistungen sind enthalten?
Die Haftpflichtversicherung sorgt nicht nur für die Regulierung von Schäden, sie wehrt auch unbegründete Schadenersatzansprüche ab. Diese Funktion wird oft auch passive Rechtschutzfunktion genannt und existiert auch bei anderen Arten des Haftpflichtschutzes (Firmenhaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, uvm.).
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet folgende Schutzmechanismen:
- Regulierung berechtigter Schadensersatzforderungen
- Abwehr unbegründeter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)
- Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten
- Individuelle Anpassung der Deckungssumme
Eine Vermögensschadenhaftpflicht reguliert also begründete Schadensansprüche und wehrt unbegründete Haftpflichtansprüche ab. Die Vermögensschadenhaftpflicht prüft mit Sachverständigen und Juristen den Schadensfall, tritt bis zur vereinbarten Versicherungssumme in Zahlung und übernimmt die Kosten für Gutachter, Anwalt und auch die anfallenden Prozesskosten. Experten empfehlen bereits bei Existenzgründung rechtzeitig eine entsprechende Absicherung vorzunehmen.
Mittlerweile ist es einigen Berufsgruppen aus dem Bereich der Dienstleistung, wie etwa dem Finanz- und Versicherungsbereich (Versicherungsmakler, Versicherungsberater, Finanzberater,…) gesetzlich vorgeschrieben, eine Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen. Über das Internet lassen sich die unterschiedlichen Vermögensschadenhaftpflicht Versicherungen aber nur schwer vergleichen. Besser ist es, man lässt sich ein individuelles Angebote zusenden.
Beispielhafte Schadenfälle
- Immobilienmakler: Ein Makler verkauft ein Grundstück als bebaubar, doch später stellt sich heraus, dass dies nicht der Fall ist. Der Käufer fordert Schadensersatz.
- IT-Berater: Durch einen Fehler in einer Software verursacht ein IT-Berater finanzielle Verluste beim Kunden.
- Büroservice: Fehlende Belege führen dazu, dass einem Unternehmen Steuervergünstigungen entgehen.
Vermögensschaden-Haftpflicht Beratung
Die fachgerechte Beratung hinsichtlich eines eigens geführten Dienstleistungsbetriebes und der notwendigen Absicherung, nebst Versicherungssumme ist unerlässlich. Gerne stehen wir Ihnen im Zusammenhang mit der Beantragung Ihres Versicherungsschutzes für Fragen zur Verfügung.
Eine Vermögensschadenhaftpflicht Beratung ist deshalb wichtig, weil es darauf ankommt, die für Sie passende Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung zu finden. Neben den Kosten für den Versicherungsschutz von einem rein finanziellen Schaden können sich auch die Leistungen je nach Versicherungsgesellschaft enorm unterscheiden, was die Notwendigkeit einer Vermögensschadenhaftpflicht Beratung noch einmal unterstreicht.
Gerne zeigen wir Ihnen, wie eine Vermögensschaden-Haftpflicht Sie umfangreich absichert. Sie reguliert gerechtfertigte Schadenersatzforderungen und wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche ab. Diese passive Rechtschutzfunktion existiert auch bei anderen Arten des Haftpflichtschutzes. Beim Gewerbeversicherung Vergleich erfahren Sie, welche für Sie die beste Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung ist und wie hoch die Vermögensschadenhaftpflicht Kosten sind.
Weil es aber nicht ganz leicht ist, die für sich beste Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung zu finden stehen wir als Versicherungsmakler gerne als objektive Unterstützung mit Rat und Tat beim Gewerbeversicherungen Vergleich zur Seite. Sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam Ihre Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung optimieren und Sie auch in Zukunft noch umfangreich vor Haftpflichtschäden geschützt sind.
So finden Sie die richtige Versicherung
Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung ist häufig nur von einigen ausgewählten Versicherungsgesellschaften zu erhalten, die sich auf die jeweiligen Berufsgruppen spezialisiert haben. Es ist wichtig, dass Sie nicht irgendeine, womöglich einfach nur eine billige Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abschließen, sondern die für Ihre Berufsgruppe beste Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung, die Ihr Risiko explizit absichert. Die Frage, was eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kosten darf, kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Beitrag richtet sich neben der Höhe der Absicherung (Versicherungssumme) auch nach dem Umsatz, der Branche und möglicherweise auch nach der Anzahl der Mitarbeiter.
Nicht jede Versicherung bietet die gleichen Leistungen. Achten Sie bei der Auswahl auf:
- Höhe der Deckungssumme
- Ausschlüsse und Einschränkungen
- Zusätzliche Absicherungen (z. B. Datenschutzverstöße)
- Beratung durch einen Versicherungsexperten
Ein Vergleich verschiedener Anbieter ist sinnvoll, da es große Preis- und Leistungsunterschiede gibt.
Fazit – Warum Sie nicht verzichten sollten
Der Versicherungsschutz von einem rein finanziellen Schaden (VSH) ist für viele Berufe unerlässlich. Sie schützt Sie vor hohen finanziellen Risiken, die durch Beratungsfehler oder Fehleinschätzungen entstehen können. Ein einzelner Schadensfall kann ohne Versicherung Ihre Existenz bedrohen. Lassen Sie sich beraten und wählen Sie eine Absicherung, die zu Ihrem Beruf passt.