Die dem gewählten Unfallversicherung Tarif hinterlegte Gliedertaxe regelt den Grad der körperlichen Invalidität. Den einzelnen Körperteilen ist ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet. Dieser wird herangezogen, sobald das betroffene Körperteil vollständig funktionsunfähig ist. Körperteile, die in der Gliedertaxe nicht aufgeführt sind, werden durch einen Arzt entsprechend eingestuft. Bei teilweise Funktionsunfähigkeit wird auch nur der entsprechende Anteil in die Berechnung mit einbezogen.
In der Gliedertaxe in der Unfallversicherung gibt es teils Unterschiede für bestimmte Berufsgruppen. So gibt es zum Beispiel für Ärzte oder auch Musiker besondere Einstufungen in der Gliedertaxe.