Was ist versichert? – Leistungsumfang der Privathaftpflicht
Versichert im Privathaftpflicht Tarif sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Sie als Versicherungsnehmer oder mitversicherte Person Dritten fahrlässig zugefügt haben. Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn Sie anderen unbeabsichtigt Schaden zufügen. Sie greift in drei Hauptbereichen:
- Personenschäden: Hierunter fallen Verletzungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, die Sie anderen verursachen. Beispiele sind ein Unfall, bei dem jemand durch Ihre Schuld stürzt und sich schwer verletzt. Die Versicherung übernimmt Heilkosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld.
- Sachschäden: Wenn Sie fremdes Eigentum beschädigen, z. B. wenn Sie aus Versehen das Smartphone eines Freundes fallen lassen oder beim Umzug Möbel beschädigen, springt die Privathaftpflicht ein.
- Vermögensschäden: Darunter versteht man finanzielle Nachteile, die entstehen, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorliegt. Ein Beispiel wäre, wenn durch Ihr Handeln ein Kunde eines Unternehmens einen finanziellen Verlust erleidet.
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Typische Schadensfälle aus dem Alltag
Im Alltag können schnell Missgeschicke passieren, die unvorhergesehene Kosten nach sich ziehen. Eine der häufigsten Situationen betrifft Personenschäden. Zum Beispiel könnten Sie beim Radfahren einen Fußgänger übersehen, der durch den Zusammenstoß stürzt und sich verletzt. Die Privathaftpflicht übernimmt in solchen Fällen die Heilbehandlungskosten und mögliche Schmerzensgeldforderungen.
Auch Sachschäden sind typisch: Ein klassisches Beispiel ist das versehentliche Umstoßen eines Weinglases auf den Laptop eines Freundes. Der entstandene Schaden kann schnell mehrere hundert oder tausend Euro betragen. Ebenso passiert es häufig, dass beim Umzug oder bei handwerklichen Tätigkeiten Eigentum Dritter beschädigt wird, wie das Zerkratzen eines teuren Parketts beim Möbelrücken.
Weniger bekannt, aber ebenso relevant, sind Vermögensschäden. Diese entstehen, wenn durch Ihr Handeln jemand einen Personen- oder Sachschaden erleidet und dadurch einen finanziellen Nachteil erleidet.
Ob kleiner Unfall oder schwerer Schaden – die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Konsequenzen solcher alltäglichen Missgeschicke. Sie übernimmt nicht nur die Kosten, sondern klärt auch, ob die Forderungen berechtigt sind, und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab. So sind Sie in jeder Situation gut abgesichert.
Was kann alles passieren? – Risiken im Alltag
Per Gesetz haftet nahezu jeder in unbegrenzter Höhe für Schäden, die einer dritten Person zufügt werden. Die Haftung erstreckt sich über das gesamte Privatvermögen. Schon eine günstige Privathaftpflicht kann vor den Kosten im Schadensfall schützen.
Deckungssummen: Wie hoch ist der Schutz?
Die Deckungssumme gibt an, bis zu welchem Betrag die Versicherung die Kosten übernimmt. Üblich sind Summen zwischen 10 und 50 Millionen Euro. Höhere Summen bieten einen besseren Schutz bei schweren Schadensfällen, insbesondere bei teuren Personen- und Sachschäden. Achten Sie bei der Wahl der Versicherung auf eine ausreichende Deckungssumme, um im Ernstfall abgesichert zu sein.
Fazit
Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor existenzbedrohenden Kosten und ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer sicheren finanziellen Absicherung.
Grob als Orientierung kann man beim Versicherungsumfang die Leistungsvorgaben vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft für den Privathaftpflicht Vergleich annehmen. Gute Vergleichsrechner bieten die Möglichkeit die dort aufgelisteten Tarife nach diesen Mindeststandards zu filtern. So erhalten Sie ausschließlich Tarife angezeigt, deren Leistungen diese Mindeststandards erfüllen.
Im ersten Schritt prüft die Privathaftpflichtversicherung, ob die Schadenersatzforderungen für den Schaden berechtigt sind. Falls nicht, werden ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche für Sie abgewehrt. Dabei übernimmt der Privathaftpflicht Versicherer sämtliche Kosten für den Schaden, auch die Gerichtskosten, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Werden die Schaden Ersatzansprüche allerdings zu Recht gestellt, leistet der Privathaftpflicht Versicherer entsprechend dem vereinbarten Tarif Bedingungswerk und gleicht die Kosten aus.