Diensthaftpflicht Beamte und/oder Angestellte im öffentlichen Dienst
Diensthaftpflicht Vergleich: Beamte und ÖD
Bund und Länder schließen für die einzelnen Einrichtungen für gewöhnlich keine Haftpflichtversicherung ab. Damit sind auch die Bediensteten nicht Haftpflicht versichert und müssen selbst Vorsorge treffen. Schutz bietet die Amts-Haftpflicht bzw. eine Diensthaftpflicht Versicherung.
Kurze Zusammenfassung zur Diensthaftpflicht Versicherung
Die Diensthaftpflichtversicherung bietet Schutz für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, wie Lehrer oder Polizisten, die während ihrer beruflichen Tätigkeit durch Fahrlässigkeit Schäden verursachen. Sie deckt Sach-, Vermögens- und Personenschäden ab, die im Rahmen des Dienstes entstehen können. Besonders relevant wird sie, wenn es um kostspielige Schadensersatzforderungen geht. Sie ergänzt oft private Haftpflichtverträge. Die Kosten variieren je nach Umfang und Risiko, eine genaue Übersicht der Tarife hilft bei der Auswahl.
Warum braucht man eine Diensthaftpflichtversicherung?
Im Handwerk sagt man, wo gehobelt wird, da fallen Späne. Nicht anders ist es bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst und bei Beamten. Bedienstete im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die sie Dritten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit zufügen. Sie sind bei grob fahrlässigem Verhalten persönlich haftbar. Kommt eine Person zu Schaden oder gibt es Vermögensschäden, stehen schnell hohe Schadenersatzforderungen im Raum. Schäden Sie Ihren Dienstherrn, dann kann auch dieser Sie haftbar machen. Die Anspruchsgrundlage für die Haftung des Beamten ergibt sich aus § 75 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (für Bundesbeamte), §48 BeamtStG (Beamtengesetz der Länder) und §839 Abs. 1 BGB.
- Angestellte im öffentlichen Dienst
- Arbeiter im öffentlichen Dienst
- Beamte, Soldaten, Richter
Ein Kind verletzt sich am Wandertag bei einer Wanderung, weil ein Lehrer nicht richtig aufgepasst hat. Eine Krankenschwester dosiert ein Medikament falsch und eine Patient kommt dadurch zu schaden. Ein Polizeibeamter achtet, bei Blaulicht und Sirene, an einer roten Ampel nicht auf den Straßenverkehr und beschädigt seinen Dienstwagen. Ein Strafvollzugsbeamter verliert auf einem Stadtfest den Schlüsselbund mit samt Dienstschlüsseln, nun muss die Schließanlage ausgetauscht werden.
Durch den Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen. Sie prüft den Vorwurf, begleicht berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt für Sie unbegründete Schadenersatzforderungen ab.
Versichert sind Schäden, die in der Ausübung der dienstlichen Tätigkeit einem Dritten zufügt. Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, im Rahmen des Privathaftpflichtschutzes auch eine Diensthaftpflicht Versicherung mit einzuschließen. Leider lässt sich dies in unserem Privathaftpflicht Vergleich derzeit nicht abbilden. Sprechen Sie uns deshalb persönlich für ein Angebot an.
Diensthaftpflichtversicherung: Wer kann sich versichern?
Absichern mit einer Diensthaftpflicht Versicherung sollten sich Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst, Beamte, Soldaten und Richter, Bedienstete im sozialen und kirchlichen Bereich, bei der Polizei, Grenzschutz, Zoll und auch bei der Bundeswehr.
- Deutsche Telekom, Deutsche Bahn, Deutsche Post
- Bundes- oder Landesbehörde
- Polizei, Zoll, Bundeswehr
- Gebiets- oder andere Körperschaft (z.B. Bezirk oder Gemeinde)
- Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts
- Anerkannte Religionsgemeinschaft
- Schule/Kita/Krankenhaus in öffentlicher Trägerschaft
- Andere Behörden, Dienststellen oder Einrichtungen
Zu den in der Diensthaftpflichtversicherung versicherbaren Beschäftigungsfeldern zählen:
- Lehre & Forschung
Erzieher, Kindergärtner, Lehrer, Bedienstete in wissenschaftlichen Instituten, Forschungsinstituten und Universitäten - Sicherheit & Justiz
Angehörige der Berufsfeuerwehr, Angehörige der Bundespolizei, Angehörige der Bundeswehr, Angehörige von Ordnungsbehörden, Angehörige der Polizei, Angehörige des Zolls, Bewährungshelfer, Gerichtsvollzieher, Richter, Rechtspfleger, Staatsanwälte, Vollziehungsbeamte
- Öffentliche Verwaltung
Leiter und Geschäftsführer von Sozialversicherungstr. sowie deren Sektionen, Bezirksverwaltungen und Landesgeschäftsstellen, Leitender Kommunalbeamter, Mitglieder d. Geschäftsf. öffentlich-rechtlicher Körperschaften / Anstalten / Stiftungen, Staatlicher / Kommunaler Baubeamter, Personen mit Tätigkeit im Bauamt, mit Tätigkeit im Gewerbeaufsichtsamt, mit Tätigkeit im Vermessungsamt, mit reiner Verwaltungstätigkeit
- Kirche & Soziales
Angehörige einer kirchlichen Institution, Pastor, Krankenschwester, -pfleger, Medizinisch technischer Assistent, Personen mit Tätigkeit in sozialem Beruf, Umwelt & Güteprüfung, Personen mit Tätigkeit in sozialpädagogischem Beruf, Personen mit Tätigkeit in sozialpflegerischem Beruf, Pfarrer, Priester - Umwelt & Güteprüfung
Abnahme- und Güteprüfer, Förster, Forstbeamte, Klärwerker, Müllentsorger, Personen mit Tätigkeit im Umweltbereich
Diensthaftpflichtversicherung – Fazit
Eine Diensthaftpflichtversicherung ist für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst essentiell, um sich gegen finanzielle Risiken abzusichern. Bei Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten während des Dienstes verursacht werden, haftet der Verursacher. Dies betrifft Lehrer, Krankenschwestern, Polizisten und andere in ähnlichen Berufen. Eine Diensthaftpflicht übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. In einigen Fällen kann die Diensthaftpflichtversicherung auch in den privaten Haftpflichtschutz integriert werden. Kontakt für detaillierte Informationen und Kosten ist direkt möglich.