Basis für die gleitende Neuwertversicherung ist der Versicherungswert 1914. Umgangssprachlich wird dieser Wert auch als „Wert 1914“ oder „1914er Wert“ bezeichnet. Der 1914er Wert ist der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes entsprechend seiner Größe, seiner Ausstattung und seines Ausbaus nach den Preisen des Jahres 1914. Dazu gehören auch Architektengebühren und sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
Der Vorteil für den Kunden – wird der Wert 1914 korrekt ermittelt, haftet der Versicherer im Schadensfall dafür in unbegrenzter Höhe für den Wert des Gebäudes. Der §13 Nr. 8 VGB 2008 (Beschränkte Haftung bis zur Höhe der Versicherungssumme) darf hier nicht angewendet werden.
Beispiel:
- Versicherungssumme Wert 1914: 20.000 M
- Hochrechnung der Versicherungssumme mit Baupreisindex: rund 238.000 EUR
- Tatsächlicher Neubauwert (wegen z.B. höherer Baupreise): rund 280.000 EUR
- Vom Versicherer zu zahlender Betrag: 280.000 EUR
Kostet der Wiederaufbau des Gebäudes (Totalschaden und gleiche Größe und Ausstattung vorausgesetzt) also 280.000 EUR, dann darf der Versicherer bei korrekt berechnetem 1914er Wert die Zahlung nicht kürzen und lediglich 238.000 EUR übernehmen. Der Versicherer hat die vollen 280.000 EUR zu leisten. Lediglich für die Kosten nach §7 Nr. 1 und §8 Nr. 1 und 4 VGB 2008 gelten Entschädigungsgrenzen.
Weitere Vorteile der gleitenden Neuwertversicherung
Ein weiterer Vorteil, den die gleitende Neuwertversicherung im Vergleich zur festen Neuwertversicherung bei Gebäudeversicherungen bietet, ist die automatische Anpassung des Versicherungsschutzes an die Baukostenentwicklung und die Vermeidung von Unterversicherung durch Baupreissteigerungen. Wenn Sie mehr über die Berechnung des Wertes erfahren möchten: Versicherungssumme Gebäudeversicherung berechnen
Grundlage der Berechnung für die gleitende Neuwertversicherung sind der Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe des Statistischen Bundesamts.
Alle Berechnungen dienen nur der Veranschaulichung und sind ohne Gewähr