Neuerungen bei der Nürnberger Hausratversicherung

Nürnberger Hausratversicherung wird angepasst

Sichern Sie Ihr Zuhause und Ihre wertvollen Besitztümer mit der Nürnberger Hausratversicherung ab – jetzt noch flexibler und individueller! Die neue Tarifgeneration bietet Ihnen ab dem 20. Juni 2024 viele spannende Neuerungen.

Mit einer Vielzahl an Optionen, darunter angepasste Selbstbeteiligungen und transparente Begriffsdefinitionen, bietet die Nürnberger Hausrat-Versicherung Ihnen optimalen Schutz, der genau auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten ist. Egal, ob Sie in einem Hochwassergebiet oder auf einem sicheren Hügel wohnen – wir haben die passende Absicherung für Sie.

Ob Sie Fahrräder versichern möchten oder nicht, bleibt ganz Ihnen überlassen. Sie haben die Wahl, und das bei individuell festlegbarer Selbstbeteiligung. Zusätzlich schützt die Nürnberger Hausratversicherung Sie nun auch bei Schäden durch Starkregen, angepasst an die Gefährdungsklassen Ihrer Wohnlage.

Lassen Sie sich von den umfangreichen Leistungen überzeugen und erleben Sie das gute Gefühl, bestens versichert zu sein. Starten Sie jetzt mit der maßgeschneiderten Hausratversicherung der Nürnberger – Ihr Schutz für Zuhause.

Flexibilität beim Fahrraddiebstahlschutz

Künftig haben Sie die Wahl: Sie können die Hausratversicherung ohne die Abdeckung von Fahrraddiebstahl abschließen. Falls Sie jedoch Fahrräder mitversichern möchten, geben Sie einfach den gewünschten Versicherungswert zwischen 500 und 50.000 EUR an. Zur Vermeidung einer Unterversicherung ist es ratsam, alle im Haushalt vorhandenen Fahrräder zu berücksichtigen.

Neu ist auch die Möglichkeit, für den Fahrraddiebstahl eine eigene Selbstbeteiligung festzulegen. Sie können zwischen 0 EUR, 250 EUR, 500 EUR, 1.000 EUR und 5.000 EUR wählen. Diese Regelung gilt exklusiv für den Fahrraddiebstahl und unterscheidet sich von der allgemeinen freiwilligen Selbstbeteiligung im Vertrag.

Wichtig: Bei bestehenden Verträgen der Private Line mit obligatorischem Fahrraddiebstahlschutz bleibt dieser weiterhin bestehen, da es sich um eine andere Tarifgeneration handelt.

Einführung der Starkregenklassen

Ein weiteres Highlight ist die Einführung der Starkregenklassen (SGK), die nun auch in der Hausratversicherung zur Tarifierung herangezogen werden. Diese Einstufungen helfen dabei, das Risiko von Starkregen besser einzuschätzen und präziser abzudecken:

  • SGK 1: Geringes Risiko, z. B. Häuser auf Kuppen oder am Oberhang.
  • SGK 2: Mittleres Risiko, z. B. Häuser am Mittel- oder Unterhang, fern von Seen.
  • SGK 3: Hohes Risiko, z. B. Häuser in Tälern oder in der Nähe von Bächen.

Die Zuordnung erfolgt automatisch anhand der Risikoanschrift und des ZÜRS des GDV.

Anpassung der Selbstbeteiligung für weitere Naturgefahren

Kunden können nun in allen Hochwassergefährdungsklassen (HGK) die Höhe der Selbstbeteiligung individuell wählen, nicht nur in HGK 3 und 4. Besonders bei Kombinationen wie HGK 2 und SGK 3 können dadurch höhere Beiträge entstehen. Je nach Haushaltssituation stehen Varianten mit Selbstbeteiligungen bis zu 30.000 EUR (Kompakt) und 50.000 EUR (Komfort/Premium) zur Verfügung.

Weitere Anpassungen im Überblick
  • Freiwillige Selbstbeteiligung: Diese Option wurde nun über alle Produktvarianten hinweg vereinheitlicht.
  • Definition der Wohnfläche: Die Formulierung wurde klarer gestaltet, ohne dass sich inhaltliche Änderungen ergeben haben.
  • Mindestentschädigung im Vollschaden: Dieser Begriff ersetzt aus juristischen Gründen den bisherigen „Mindestentschädigung im Totalschaden“.
  • Selbstbeteiligung statt Selbstbehalt: Aus juristischen Gründen wurde dieser Begriff angepasst.
  • Fahrradanhänger: Diese sind jetzt explizit in den Baustein Fahrraddiebstahl integriert.