Warum die Hausratversicherung keine Hotelkosten bei Gebäudeschäden übernimmt – wichtige Details für Versicherte
Ob die Hausratversicherung Schäden übernimmt, hängt stark von den individuellen Versicherungsbedingungen ab. Grundsätzlich deckt sie Schäden am Hausrat – also an beweglichem Eigentum innerhalb der Wohnung. Treten Schäden am Gebäude selbst auf, greift die Hausratversicherung jedoch nicht. Dies zeigt ein Urteil des Landgerichts Wuppertal, bei dem es um die Übernahme von Hotelkosten ging.
Der Fall: Wasserschaden macht Wohnung unbewohnbar
Ein Hausbesitzer hatte nach einem Wasserschaden im Sanitärbereich seines gemieteten Hauses Ersatz für Hotelkosten in Höhe von rund 10.240 Euro von seiner Hausratversicherung gefordert. Der Schaden hatte das Mauerwerk zwischen Dusche und Hausflur durchfeuchtet, wodurch die Wohnung zwei Monate lang nicht bewohnbar war. Da er keine Dusche oder Badewanne nutzen konnte, zog er mit seiner Familie vorübergehend in ein eigenes Hotel.
Die Versicherung verweigerte jedoch die Kostenübernahme mit der Begründung, dass es sich um einen Gebäudeschaden und nicht um einen versicherten Schaden am Hausrat handle.
Gericht bestätigt: Kein Anspruch bei Gebäudeschäden
Das Landgericht Wuppertal urteilte (LG Wuppertal, Urteil vom 8.8.2024, 4 O 237/23; n. rk.) zugunsten der Versicherung. In den Versicherungsbedingungen war klar geregelt, dass die Kosten für eine Ersatzunterkunft nur bei einem ersatzpflichtigen Hausratschaden übernommen werden. Da in diesem Fall lediglich das Gebäude durchfeuchtet war, liegt kein Versicherungsfall vor.
Die Entscheidung zeigt, wie wichtig es ist, die Grenzen des Versicherungsschutzes genau zu kennen. Hausratversicherungen übernehmen zwar Kosten für vorübergehende Unterkünfte, jedoch nur, wenn der Schaden direkt am Hausrat entstanden ist und die Wohnung dadurch unbewohnbar wird. Schäden am Gebäude selbst fallen hingegen in den Bereich der Wohngebäudeversicherung.
Tipp: Mietmängel richtig angehen
Wer als Mieter mit Schäden in der Wohnung konfrontiert wird, sollte sich gut informieren, wie er gegenüber dem Vermieter vorgehen kann. Bei Mietmängeln besteht unter Umständen ein Recht auf Mietminderung.
Weitere Themen
Ein Wasserschaden am eigenen Hausrat oder ein anderes Unglück kann schnell dazu führen, dass die eigene Wohnung vorübergehend unbewohnbar wird. Um im Ernstfall bestens abgesichert zu sein, sollten Sie verschiedene Hausratversicherungen vergleichen. Ein Vergleich hilft Ihnen, die besten Leistungen zu finden und sich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen. Starten Sie jetzt Ihren individuellen Vergleich!