Kundenrückfrage zur Hypnosehaftpflicht
Diese Woche erreicht uns per Email die Anfrage einer unserer Neukundinnen. Sie hat ganz aktuell die Berufshaftpflicht Hypnose bei uns versichert und nun würde in einem Internetforum eine Diskussion stattfinden, durch die Sie sich verunsichert fühle. Sinngemäß stehe dort die Aussage im Raum, dass die Berufshaftpflicht Hypnose Therapeuten keinen Schutz bieten würde.
Der Klassiker also, irgendwer hat mit irgendeiner Versicherung irgendwann einmal schlechte Erfahrungen gemacht. Warum? Das wissen wir nicht. Dennoch steht nun die Aussage im Raum, dass die Berufshaftpflicht Hypnotiseure nicht schütze, wenn es zum Schadensfall kommen würde.
Die Aussage „ein Versicherer zahlt nicht“ ist natürlich schnell pauschalisiert. Man darf dabei nicht vergessen, dass ein Versicherer nicht nur die Aufgabe hat „zu zahlen“, er hat auch die Aufgabe ungerechtfertigte Ansprüche von Ihnen fern zu halten.
Das bedeutet, wenn Sie überhaupt gar kein Verschulden trifft, dann wird der Versicherer in die Position der Schadenabwehr gehen. Das bedeutet dann natürlich, dass er „nicht zahlt“. Zumindest nicht an die vermeintlich geschädigte Person.
Der Versicherer zahlt dann aber natürlich die anfallenden Gerichtskosten (sofern es zum Rechtsstreit kommt), damit Sie als Kundin vom vermeintlichen Schaden nicht finanziell belastet werden.
Obwohl der Versicherer also alles richtig gemacht hat, würde man im allgemeinen Sprachgebrauch sagen: Der Versicherer hat nicht gezahlt.
Unsere Erfahrungen mit den Versicherern ist die, dass Schäden immer dann wirklich „nicht bezahlt“ werden, wenn es im Kleingedruckten auch so steht. Das passiert erfahrungsgemäß ganz häufig bei sehr preisorientierten Versicherungskunden. Und es ist wie fast überall, wer billig kauft, kauft zweimal.
Man darf auch nicht vergessen, dass manch einer anstatt einer Berufshaftpflicht lediglich eine Bürohaftpflicht Versicherung abschließt. Diese wäre dann natürlich nicht auf die Tätigkeit der Hypnose ausgelegt. Wir möchten auch hier einmal mehr betonen, wie wichtig es ist, sich die passende Berufshaftpflicht für Hypnose Therapie und Hypnotiseure auszuwählen und nicht irgendeine billige Bürohaftpflicht oder gar die Mitversicherung von Hypnose in der privaten Haftpflichtversicherung. Und ebenfalls wichtig ist in dem Zusammenhang die Tätigkeit im Versicherungsschutz korrekt anzugeben.
Unsere Kundin ist beruhigt und sich sicher, die für sie beste Berufshaftpflicht abgeschlossen zu haben. Sie hofft trotz allem, dass sie ihre Berufshaftpflicht für die Hypnosetätigkeit zu keiner Zeit in Anspruch nehmen muss. Weil das würde ja bedeutet, einer ihrer Kunden ist nicht zufrieden, was sie auf jeden Fall vermeiden möchte. Wir finden – eine sehr, sehr gute Einstellung, weil jede Versicherung, die man abgeschlossen hat, aber nicht benötigt, ist eine gute Versicherung.
Wer kann sich versichern?
Die Berufshaftpflicht Hypnose gibt es für:
- Hypnosetherapie
- Hypnosecoach
- Hypnotiseure (keine Show Hypnose)
- Heilpraktiker Psychotherapie
- Psychotherapeuten