Berufshaftpflicht vs. Betriebshaftpflicht

Eine Berufshaftpflicht Versicherung für Freiberufler ist eine Haftpflicht Versicherung mit speziellen Leistungsmerkmalen für die jeweilige Berufsgruppe und schützt vor allem Dienstleistungsunternehmen und Freiberufler, aber auch andere Gewerbetreibende mit beratender Tätigkeit, vor den finazielle Folgen der berufsspezifischen Gefahren im Schadenfall.

Hier erfahren Sie, wie die berufliche Haftpflichtversicherung Freiberufler umfangreich schützen kann.

Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht? – Der Unterschied!

Weil eine normale Betriebshaftpflicht Versicherung nicht ausreicht ist es wichtig die passende und beste Berufshaftpflicht für Freiberufler individuell für Sie zu finden. Berufshaftpflicht Versicherungen und Betriebshaftpflicht Versicherungen werden oft verwechselt. Die Begriffe werden keineswegs synonym verwendet, sondern kennzeichnen gewisse Unterschiede. Einer der wichtigsten Unterschiede ist: Eine Betriebshaftpflicht versichert Unternehmen bzw. Firmen gegen Personen- und Sachschäden und gegen alle eventuell in Folge dieser Schadensmeldungen eintretenden Folgeschäden. Die Berufshaftpflicht versichert im Unterschied dazu auch Schäden, die sich aus dem beruflichen Kontext ergeben. Versichert sind sowohl natürliche wie auch juristische Personen.

Für wen ist die Berufshaftpflicht Versicherung wichtig?

Man kann sich vorstellen, dass eine solche Berufshaftpflicht Versicherung auch und gerade für Freiberufler, Selbständige und Kleinunternehmer, die nur mit einigen Aushilfen arbeiten und das gesamte Berufsrisiko alleine zu tragen haben, ausgesprochen wichtig ist. In einigen besonders risikoreichen Berufsgruppen – beispielsweise bei Rechtsanwälten und Ärzten aber auch für Bewachungsunternehmen – ist eine Berufshaftpflicht sogar zwingende Vorschrift.

Wer kann eine Berufshaftpflicht Versicherung abschließen?

Die Berufshaftpflicht muss für jede Berufsgruppe getrennt abgeschlossen werden. Jedem Berufsfeld wird nämlich ein eigenständig ermitteltes Gefährdungs- und Risikopotential zugeschrieben, das die Regeln und Konditionen des Vertrages bestimmt. Es gibt also keine für alle gleiche Berufshaftpflicht.

Warum gibt es so viele unterschiedliche Tarifvarianten?

Man kann sich vorstellen, dass man als Unternehmensberater, Personalvermittler oder Grafikdesigner potentiell anderen Schadensfällen ins Auge sehen muss als ein Chirurg oder Rechtsanwalt dies tut. Die Berufshaftpflichtversicherung umfasst also alle Ansprüche einer beruflich tätigen Person, die durch das spezifische Schadenpotential seines Berufes entstehen können. Einem Anwalt kann es beispielsweise passieren, dass einer seiner Mandanten Schadenersatzansprüche stellt, weil der Anwalt ihn seiner Ansicht nach nicht gut genug vertreten hat. Dieser Fall wäre zwar kein Sach- oder Personenschaden im eigentlichen Sinne. Er wäre aber dennoch durch die Berufshaftpflicht abgedeckt, weil es sich um ein spezifisches Berufsrisiko handelt. Es passiert nun einmal, dass ein Mandant trotz anwaltlicher Bemühung einen Prozess verliert. Genau so kann es passieren, dass eine Operation nicht den erwünschten Effekt hat. Ein IT-Berater kann einen folgenschweren Programmierfehler verursachen, der die ganze Buchhaltung lahm legt. Die Urheberrechtsverletzung aus Achtlosigkeit kann einen ambitionierten Jungunternehmer im IT-Bereich Kopf und Kragen kosten. Und weil das auch finanziell richtig teuer werden kann, sollte man als Arzt, aufstrebender Medienunternehmer oder Anwalt zusehen, dass man die beste Berufshaftpflichtversicherung abschließt, die für diesen Berufsstand erhältlich ist.

Fazit: Die Kombination aus Betriebs- und Berufshaftpflicht ist entscheidend

Eine Berufshaftpflicht Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen und auf deren Bedürfnisse zugeschnitten. Es gibt Sie sowohl für Freiberufler aber auch für Gewerbetreibende. Die Kombination aus Betriebshaftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung ist entscheidend. So schützen Sie sich im Schadensfall bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden incl. der tariflich vereinbarten Leistungen in Bezug auf Ihre berufliche Tätigkeit.