Öltankversicherung: Die Gewässerschaden Haftpflicht im Vergleich
Immer weniger Menschen heizen mit Öl. Läuft allerdings Öl aus dem Tank aus, können Erde, Grundwasser, Flüsse oder auch Seen verseucht werden. Die Gewässerschaden Haftpflicht schützt bei den finanziellen Folgen, die bei Schäden durch Ihren Öltank entstehen.
Gewässerschaden Haftpflicht: Versicherung für Ihren Öltank
Heizöltanks sind vermutlich die verbreitetsten Anlagen. Läuft es unglücklich, verseuchen schon geringe Mengen auslaufendes Öl Millionen von Litern Grundwasser. Wenn es durch den Austritt von gewässerschädlichen Stoffen zur Verunreinigung von Gewässern kommt, haften Sie als Anlagen Betreiber dafür.
Im allgemeinen Sprachgebrauch deshalb auch besser bekannt als Öltankversicherung, greift die Gewässerschaden Haftpflicht immer dann, wenn z.B. durch Ihre Ölheizung ein Schaden entsteht. Vorsicht: Nicht ein Schaden an Ihrer Ölheizung, sondern ein Schaden der durch die Heizung verursacht wird.
Die Gewässerschaden Haftpflicht ist für Eigentümer und Mieter von Immobilien gedacht, die über einen Öltank verfügen. Tritt aus irgendeinem Grund Öl aus und fügt anderen einen Schaden zu (z.B. durch Verseuchung des Grundwassers), haften Sie als Eigentümer oder Hausmieter.
§ 89 WHG: Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit
(1) Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer in anderer Weise auf ein Gewässer einwirkt und dadurch die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert, ist zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet. Haben mehrere auf das Gewässer eingewirkt, so haften sie als Gesamtschuldner.
(2) Gelangen aus einer Anlage, die bestimmt ist, Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten, derartige Stoffe in ein Gewässer, ohne in dieses eingebracht oder eingeleitet zu sein, und wird dadurch die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert, so ist der Betreiber der Anlage zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet. 2Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch höhere Gewalt verursacht wird.
(3) Kann ein Anspruch auf Ersatz des Schadens gemäß § 11 nicht geltend gemacht werden, so ist der Betroffene nach § 10 Abs. 2 zu entschädigen. Der Antrag
Gewässerschadenhaftpflicht Vergleich
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Guter Schutz muss nicht teuer sein. Wir empfehlen deshalb: Achten Sie beim Gewässerschadenhaftpflicht Vergleich auf ein gesundes Preis-/Leistungsverhältnis und lassen Sie die Leistungen in der Betrachtung nicht außen vor. So erfahren Sie, welche Gewässerschadenhaftpflicht am besten zu Ihnen passt.
Einfamilienhaus Besitzer sollten vor dem Gewässerschadenhaftpflicht Vergleich prüfen, ob ein vorhandener Heizöltank nicht vielleicht bereits in der bestehenden Privathaftpflicht mitversichert ist. In vielen modernen Verträgen ist dies nämlich der Fall und man spart sich dann die zusätzlichen Gewässerschadenhaftpflicht Kosten. Voraussetzung ist aber in der Regel, dass das Haus selbst vom Eigentümer bewohnt wird. Wir empfehlen deshalb, beim Privathaftpflicht Vergleich die in Frage kommenden Varianten zu prüfen, ehe man sich an den Gewässerschadenhaftpflicht Vergleich setzt.
Welche Versicherungen sind zusätzlich zur Gewässerschaden Haftpflicht zu empfehlen?
Während Einfamilienhäuser sich über eine private Haftpflicht im Bereich der Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht absichern, gehören Mehrfamilienhäuser oder Häuser, die einer Eigentümergemeinschaft gehören, nicht mehr dazu. Schäden, die dort durch Gebäude- oder Grundstücksbestandteile (z. b. Ziegel, Bäume) entstehen, werden stattdessen über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt. Auch Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht (z. B. Vernachlässigung der Streu- und Räumpflicht) fallen unter den Schutz dieser Versicherung.
Weil es rund um Immobilien immer wieder zu Schwierigkeiten kommen kann, empfehlen wir zusätzlich den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer Rechtsschutzversicherung zu prüfen. Sie stärkt Ihnen den Rücken, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.