Als Verkäufer der Immobilie dürfen Sie natürlich die Gebäudeversicherung kündigen, solange der Vertrag auch auf Sie läuft. Es wäre aber besser, wenn Sie der Versicherungsgesellschaft die Kontaktdaten des Käufers zur Verfügung stellen, weil der Gebäudeversicherung Vertrag bei einem Eigentümerwechsel automatisch auf den Käufer über geht.
Darf ich als Käufer eine Gebäudeversicherung kündigen, wenn ich das Objekt gekauft habe und eine neue Gebäudeversicherung abschließen möchte?
Erst einmal ist es so, dass beim Kauf einer Immobilie die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers auf Sie über geht. Allerdings haben Sie als Käufer ein Sonderkündigungsrecht. Dieses beträgt ein Monat ab Erwerb der Immobilie (§96 VVG). Die Kündigungsfrist ist entweder fristlos, also „sofort“, oder aber zum Ende des Versicherungsjahres.
Das ist zu beachten!
Gerade sehr, sehr alte Wohngebäudeversicherung Verträge sind beim Immobilien Verkauf oft vergleichsweise günstig, wenn man diese mit aktuellen Tarifen vergleicht. Man könnte schon fast vereinzelt von einer billigen Gebäudeversicherung sprechen. Aber, und jetzt kommt das große ABER: Die Leistungen sind oft auch deutlich schlechter, teils sogar gravierend schlechter, als bei aktuellen Wohngebäudeversicherungen. Unterschätzen Sie diese Deckungslücken nicht.
- Der Versicherer hat Anspruch auf die volle Jahresprämie
- Kündigen Sie nicht, wenn Sie nicht absolut sicher sind, dass Sie eine neue Gebäudeversicherung finden
- Klären Sie vorher, ob es Vorschäden bei dem Objekt gab, von denen Sie vielleicht noch nichts wissen
Wir empfehlen deshalb grundsätzlich beim Hauskauf einen Wohngebäudeversicherung Vergleich von Preis und Leistung der Wohngebäudeversicherung Tarife. So erfahren Sie, welche Punkte wichtig sind und wie die aktuellen Marktprämien aussehen.