Mit der Wohngebäudeversicherung schützen wir unser Hab und Gut. Schadensfälle sind nie willkommen. In aller Regel zögern wir nicht, die Wohngebäudeversicherung bei Schäden in Anspruch zu nehmen. Kündigt der Versicherer nach einem Schaden ist die Überraschung oft groß. Schließlich haben wir sie dafür ja abgeschlossen. Wir bieten in den meisten Fällen die Chance auf Versicherungsschutz nach Kündigung.
Im aktuellen Fall kam der Eigentümer eines vermieteten Mehrfamilienhauses auf uns zu. Ihm wurde seine VGH Wohngebäudeversicherung gekündigt wegen Vorschäden. Aufgrund der Vorschadensituation war schnell klar, dass es nicht leicht werden würde eine günstige Wohngebäudeversicherung zu finden. Hinzu kam, dass die Schäden der letzten 5 Jahre sich auf mehrere Vorversicherungen aufteilt. In diesem Fall die VGH und die Axa. Die Schadenaufstellung der vergangenen Jahre musste damit also nicht nur bei einem einzigen Versicherer, sondern gleich bei 2 Versicherern recht kurzfristig angefordert werden.
Die Anzahl der Vorschäden belief sich auf 4 Stück. Davon handelte es sich um 2 Leitungswasserschäden, einen Schaden wegen Starkregen und einen Sturmschaden. In Summe vielen Schäden in Höhe von knapp 21.000 EUR an. Dies alles führte dazu, dass die VGH Wohngebäudeversicherung gekündigt wurde wegen Vorschäden.
Unser Tipp
Verlieren Sie keine Zeit, wenn Ihre VGH Wohngebäudeversicherung gekündigt wurde. Oft bleiben Ihnen nur wenige Wochen, damit Sie eine neue, günstige Wohngebäudeversicherung finden können. Gerade bei einem Gebäude mit Vorschäden zählt jeder Tag. Ziehen Sie unbedingt einen Experten hinzu und lassen Sie eine individuelle und objektive Risikoanalyse durch einen Versicherungsfachmann erstellen.
Trotz Vorschäden – Mehrfamilienhaus mit Vorschäden versichern
Nachdem einige Versicherungsgesellschaften es abgelehnt hatten, konnten wir letztlich doch noch Versicherungsschutz für das Mehrfamilienhaus realisieren. Und das, obwohl vom Versicherer die VGH Wohngebäudeversicherung gekündigt wegen Vorschäden wurde. Versicherungsschutz in der Mehrfamilienhaus Wohngebäudeversicherung konnte für folgende Risiken dargestellt werden: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die Absicherung bei Naturgefahren war vom Mandanten nicht gewünscht.
Ein Tipp für die Wohngebäudeversicherung
Jährlich führen wir die Beiträge an die Versicherungsgesellschaft ab, damit wir im Schadensfall ausreichend Schutz haben. Ein Fehler, der dabei oft begangen wird – die Meldung von Kleinstschäden. Der Ursprung einer Versicherung liegt darin, die Existenz der versicherten Person zu schützen. Schäden von 500 – 1000 EUR gefährden in aller Regel nur ganz selten die Existenz von Immobilienbesitzern. Aus Sicht des Versicherers stellt ein Schadensfall noch kein Problem dar, bei häufiger auftretenden Schäden muss aber im Sinne der versicherten Gemeinschaft reagiert werden. Nur so kann der Existenzschutz der anderen versicherten sichergestellt werden. Wir empfehlen deshalb unseren Mandanten die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall. Auf diese Art lässt sich viel Ärger vermeiden und es kommt wesentlich seltener zu einer Wohngebäudeversicherung Kündigung im Schadensfall.