Wir geben Tipps!
Welcher Hundefreund könnte sich nicht vorstellen, sein Hobby zum Beruf zu machen und würde sich mit einer Hundepension selbständig machen? Der selbständige Betreiber einer Hundepension kümmert sich, in der Abwesenheitszeit der Besitzer, um deren Hunde. Sei es in deren Urlaub, auf Geschäftsreisen oder während krankheitsbedingter Ausfälle. Nicht immer haben Hundebesitzer die Chance, ihre Lieblinge mit zu nehmen.
Was sich zunächst wie ein Traumberuf für alle Hundeliebhaber anhört, bringt eine große Verantwortung mit sich. Darüber hinaus darf auch der Aufwand nicht unterschätzt werden. So müssen die Tiere nicht nur untergebracht, sondern in der Regel auch 24 Stunden versorgt werden. Sie benötigen Auslauf, Ruhephasen, Nahrung, Spiel und Spaß und eventuell auch medizinische Versorgung. Wer sich mit einer Hundepension selbständig machen möchte, sollte sich bereits im Vorfelde einige Gedanken zur Umsetzung dieser Geschäftsidee machen. So gilt es, einige wichtige Voraussetzungen zu erfüllen. Denn neben der Liebe zum Hund gehören auch gewisse fachliche Fähigkeiten sowie behördliche Auflagen zu den Voraussetzungen für die Eröffnung einer Hundepension. Aber auch die Tatsache, dass Ihre private Haftpflicht als Versicherungsschutz nicht ausreicht, muss in die Betrachtung mit einfließen.
Praktische Überlegungen vor Geschäftsbeginn, wenn man sich mit einer Hundepension selbständig machen will!
Bevor man sich mit den formalen Voraussetzungen zur Eröffnung einer Hundepension befasst, sollte man einige praktische Überlegungen, die vor Geschäftsbeginn berücksichtigt werden müssen, anstellen.
Zunächst sollte man sich Gedanken über den Ablauf der Hundebetreuung machen, ehe man sich mit einer Hundepension selbständig machen kann. Welche Räumlichkeiten stehen einem zur Verfügung und wie viele Tiere kann man unterbringen? Gibt es eine Möglichkeit einzelne Tiere im Krankheitsfall oder bei Läufigkeit zu isolieren? Ist ein Quarantäneraum vorhanden? Ist ein Gelände vorhanden oder muss eines gepachtet werden? Wo soll der tägliche Auslauf stattfinden?
Achtung nicht überall darf eine Hundebetreuung ausgeübt werden – wer sich mit einer Hundepension selbständig machen möchte, braucht eine Gewerbeerlaubnis! So kann im Außenbereich sowie in reinen Wohngebieten die Tätigkeit untersagt sein. Näheres dazu erfährt man beim zuständigen Bauamt.
Grundsätzlich sollte man auch die Belange von Nachbarn berücksichtigen. Sind keine direkten Nachbarn vorhanden, können diese sich auch nicht durch den Lärm der Tiere belästigt fühlen.
Eine weitere Frage ist die der Abholung der Tiere. Sollen die Kunden die Hunde bringen und abholen oder übernimmt man dies selbst? Wenn ein Fahrzeug vorhanden ist, muss dies unter Umständen umgerüstet werden, um einen sicheren Transport der Tiere zu gewährleisten.
Auch in rechtlichen Belangen sollte man sich rechtzeitig absichern. Neben dem Abschluss einer betriebliche Haftpflicht Versicherung müssen AGB’s und Kundenverträge ausgearbeitet werden. Diese sollten die Haftung der Tierpension so gut es geht ausschließen, wenn der Hund, ohne ihr Verschulden, erkrankt oder Schäden verursacht. Des Weiteren sollte die Angabe eines Notfallkontakts während der Abwesenheit der Besitzer und eine Klausel zur Übernahme von eventuell anfallenden Tierarztkosten in diesem Vertrag enthalten sein.
Behördliche Voraussetzungen für die Selbständigkeit mit einer Hundepension
Zunächst einmal benötigt man eine Gewerbeanmeldung. Diese ist beim zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde zu erhalten und kostet je nach Region nur ein paar wenige Euro. Des Weiteren muss, wer sich mit einer Hundepension selbständig machen möchte, beim zuständigen Veterinäramt ein Sachkundenachweis erbringen. Dieser muss schriftlich beantragt werden und beinhaltet genaueste Angaben über die zukünftige Unterbringung und Haltung der Hunde in der Hundepension.
Wer keine abgeschlossene Berufsausbildung z.B. als Tierpfleger vorweisen kann, muss sich auf ein mündliches Gespräch oder einen schriftlichen Test vorbereiten, der die nötige Sachkunde in den Themenbereichen Haltung, Pflege und Unterbringung von Hunden nachweist. Hier geht es im Einzelnen um die Biologie, Fütterung, Hygiene, Krankheiten, Aufzucht und Rechtsvorschriften bezüglich der Hundehaltung. Zuletzt werden die Räumlichkeiten der Tierpension durch das Veterinäramt begutachtet und abgenommen.
Wirtschaftliche Überlegungen zur Eröffnung einer Hundepension
Ein weiterer Punkt, der vor der Umsetzung der Geschäftsidee berücksichtigt werden sollte, ist der wirtschaftliche Aspekt. Wer sich mit einer Hundepension selbständig machen möchte, sollte sich bewusst sein, dass in der Ferien- und Urlaubszeit sehr viel Arbeit anfallen wird, während zu anderen Zeiten die Pension unter Umständen nicht ausgelastet sein wird. Der Verdienst ist also starken saisonalen Schwankungen unterlegen.
Außerdem sollte man sich Gedanken über das Alleinstellungsmerkmal der eigenen Tierpension machen, denn die Konkurrenz schläft nicht. Letztere ist auch ein wichtiger Faktor bei der Standortwahl. So sollte man zunächst schauen, ob am zukünftigen Betreuungsort womöglich bereits Konkurrenzunternehmen vorhanden sind.
Des Weiteren sollte man sich Gedanken über die Preise, Kosten und die nötigen Werbemittel machen, wenn man sich mit einer Hundepension selbständig machen möchte. Ein guter Anhaltspunkt für die Preisgestaltung ist neben den anfallenden Kosten auch der Preis anderer in der Region ansässiger Tierpensionen. Man darf die Wichtigkeit von Werbung nicht unterschätzen. Gerade am Anfang, wenn die Hundepension noch gänzlich unbekannt ist, sind Flyer, Anzeigen in Zeitungen und natürlich eine Homepage notwendig. All diese Maßnahmen kosten zwar Geld, doch die Investition lohnt sich, wenn dadurch die ersten Kundenkontakte zustande kommen.
Ein weiterer Kostenfaktor ist die Ausrüstung der Hundepension. Dazu gehören neben Futternäpfen, Leinen, Halsbändern, Hundedecken und einem Erste-Hilfe-Set für Hunde auch Transportboxen, Hundekörbchen, Pflegeutensilien und verschiedene Futtermittel. Weitere Kosten sind Miete oder Pacht, Fahrkosten und eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Wie man sieht, gehört eine Menge an Organisation und Planung zum Traumberuf, wenn man sich mit einer Hundepension selbständig machen will. Sind all diese Punkte jedoch bereits im Vorfeld berücksichtigt worden, kann sich der zukünftige Tierbetreuer guten Gewissens mit der Hundepension selbständig machen.