Fahrraddiebstahl Hausratversicherung

Fahrraddiebstahl ist ein häufiges Risiko, das jedoch nicht immer automatisch durch eine Hausratversicherung abgedeckt wird. Standardmäßig greift der Schutz meist nur, wenn das Fahrrad aus verschlossenen Räumen wie Keller oder Garage gestohlen wird. Für Diebstähle außerhalb der Wohnung, etwa auf der Straße oder vor dem Supermarkt, ist oft ein zusätzlicher Baustein notwendig.

Dieser Zusatzschutz erweitert die Hausratversicherung und deckt den Diebstahl auch dann, wenn das Fahrrad ordnungsgemäß abgeschlossen war. Beachten Sie dabei die vereinbarten Höchstgrenzen und ob Nachtzeiten (z. B. zwischen 22 Uhr und 6 Uhr) eingeschlossen sind.

In der Regel sind Fahrräder in der Hausratversicherung nur bis zu einem festgelegten Prozentsatz von 3 bis 5 Prozent am gesamten Hausrat mit versichert. Beträgt die Gesamtsumme des versicherten Hausrats beispielsweise 50.000 Euro und das Fahrrad ist mit 3 Prozent versichert, übernimmt die Hausratversicherung maximal 1.500 Euro für das gestohlene Fahrrad. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrrad einen Neuwert von über 1.500 Euro besitzt.

Ein Hausratversicherungen Vergleich hilft Ihnen, die passende Police inkl. Fahrraddiebstahl zu finden.