Die gesetzliche Unfallversicherung als Pflichtversicherung
Die private Unfallversicherung ist die optimale Ergänzung für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Unfallversicherung. Wer keine gesetzliche Unfall Versicherung Pflicht unterliegt, sollte sich so oder so privat absichern. Mit unserem Unfallversicherung Vergleich finden Sie Ihren Unfallversicherung Testsieger.
Wichtigster Träger für die gesetzliche Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Bundesagentur für Arbeit, Bund, Länder und Gemeinden. Die Beitragszahlung der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt durch das Unternehmen bzw. Bund / Land.
Wer ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert?
Pflichtversichert kraft Gesetz (§2 SGB VII) sind alle Arbeitnehmer, Azubis, Schüler, Studenten, Kinder in Einrichtungen und Landwirte mit Ihren mitarbeitenden Ehegatten. Aber auch die freiwillige Versicherung (§6 SGB VII) in der gesetzlichen Unfallversicherung ist für Selbständige, Freiberufler und Unternehmer mit Ihren mitarbeitenden Ehepartnern möglich, sofern keine Pflichtversicherung besteht.
Es gibt einige Branchen, wie Friseure und manche Handwerker, die zwar Selbständig sind, allerdings Kraft Satzung des Unfallversicherungsträgers sich pflichtversichern müssen (§3 SGB VII).
Wann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung?
Über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur dann Versicherungsschutz wenn es sich um Arbeitsunfälle oder Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg handelt. Kein Versicherungsschutz besteht vor und nach der Arbeit, an Wochenenden, an Feiertagen, im Urlaub und ähnlichem. Demnach also auch nicht bei Hobby und Freizeit.
- Arbeitsunfälle
- Berufskrankheiten
- Wegeunfall (direkter Arbeitsweg, kein Umweg)
Experten sprechen hier von einer Ausschnittsdeckung, weil nur ein gewisser Ausschnitt aller möglichen Unfallszenarien abgedeckt wird.
Es besteht zudem nur innerhalb Deutschlands Versicherungsschutz. Die Leistung erfolgt zudem erst ab 20% Minderung der Erwerbsfähigkeit. Hausfrauen und Rentner sind nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung mitversichert und die Leistung in der gesetzlichen Unfallversicherung ist nicht frei wählbar (SGB VII).
Im Todesfall und bei Minderung der Erwerbsfähigkeit erfolgt lediglich eine Rentenzahlung, keine einmalige Kapitalleistung.
Welche Leistung erbringt die gesetzliche Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Heilbehandlungen und zahlt ein Verletztengeld bzw. eine Verletztenrente oder auch ein Übergangsgeld. Auch Gelder zur Berufshilfe, Sterbegeld oder einer Rente für Hinterbliebene sind Bestandteil der gesetzlichen Unfallversicherung Leistungen.
Berechnungsgrundlage für die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Jahresverdienst der betroffenen Person. Als Jahresverdienst werden Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen der letzten 12 Monate vor (!) dem Monat, in dem der Versicherungsfall war, aufaddiert.
Als Arbeitsentgelt bezeichnet man die laufenden oder einmaligen Einnahmen der Beschäftigung. Das Arbeitseinkommen hingegen ist der Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Was viele aber nicht wissen ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung vor allem für die Unfallverhütung zuständig ist und für die Rehabilitation, sowie die finanzielle Entschädigung von Betroffenen.
Dass die private Unfallversicherung sinnvoll ist zeigt sich bereits daran, weil die gesetzliche Unfallversicherung in vielen Bereichen keine Absicherung bietet. Wer sich über die gesetzliche Absicherung hinaus schützen will, kommt deshalb um eine private Unfallversicherung nicht umhin.