GVO 2019 mit neuer Hausratversicherung: Die GVO hat ihre beiden Hausratversicherung Konzepte kpl. überarbeitet und zwei weitere Tarife ins Leben gerufen. Unseren Kunden stehen die neuen GVO Hausrat Tarife in Kürze in unserem Hausratversicherung Vergleich online zur Verfügung.
Wie der Versicherer uns in einer E-Mail mitteilte, freut man sich, die „… geilste Hausrat, die wir je hatten!“ vorzustellen. So wurde die GVO Hausratversicherung „vollständig überarbeitet und neu ausgerichtet“. Die Produktlinie wurde von bisher zwei auf nun vier Hausratversicherung Tarifen erweitert. Durch eine neue Tarifzoneneinteilung und neue bzw. günstigere Beitragssätze konnte zudem eine Rabattierung erreicht werden. Beim Hausrat-Preisvergleich können Sie nachsehen, wie sich die GVO Hausratversicherung 2019 im Vergleich schlägt.
Mindestprämie und Unterversicherungsverzicht
Laut den Annahmerichtlinien liegt die Mindestprämie bei 25,– EUR Netto zzgl. Versicherungssteuer. Unterversicherungsverzicht wird gewährt: Beim Versicherungssummenmodell wird ein Wert i.H.v. 650,– EUR pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt. Beim Wohnflächenmodell bei korrekt ermittelter Wohnfläche darf eine max. Abweichung von 15% vorkommen.
GVO 2019 mit neuer Hausratversicherung und 15% Nachlass für junge Leute
Bis zum 30. Lebensjahr zählt die GVO Hausratversicherung Kunden als „junge Leute“ und gewährt einen zusätzlichen Nachlass i.H.v. 15%
Ab 2 Vorschäden Direktionsanfrage
Gab es in den vergangenen 5 Jahren Vorschäden, wird ab 2 Vorschäden oder bei einer Schadenquote von mehr als 50% (bezogen auf den GVO Beitrag) eine Direktionsanfrage nötig.
GVO Hausratversicherung für Wohngemeinschaften – Ein schlechter Scherz?
Die GVO Hausratversicherung kann auch für eine Wohngemeinschaft abgeschlossen werden. Voraussetzung: es kann nur die kpl. Wohnung bzw. das kpl. Haus versichert werden. Der Zuschlag auf die Prämie beträgt 100%. Alle Bewohner sind namentlich und mit Geburtsdatum zu nennen. Das ist aber noch nicht alles. Die nachfolgenden Punkte sind ebenfalls für die Annahme zwingend, was die Versicherbarkeit einer Wohngemeinschaft aus unserer Sicht aber nahezu unmöglich machen dürfte. So verlangt die GVO dafür zusätzlich eine Komplettkundenanbindung. Das bedeutet, es müssen Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung und auch die Wohngebäudeversicherung bei der GVO Versicherung versichert sein.